Der Traum vom Eigenheim

Es gibt verschiedene Arten von Immobilien. Zum einen kennt jeder Wohn- und Gewerbeimmobilien und kann sich darunter auch etwas vorstellen. Wenn es aber um Begrifflichkeiten wie Spezialimmobilie oder auch Sozialimmobilien geht, dann verstehen viele nur Bahnhof. Eine Immobilie umfasst aber immer ein Gebäude und wird meist auch Liegenschaft oder Anwesen genannt. Um eine Immobilie zu kaufen reicht ein gewöhnlicher Handschlag oder ein einfacher Kaufvertrag nicht aus. Da eine Immobilie ein “unbewegliches Sachgut” ist, müssen drei Schritte getätigt werden, ehe die Immobilie dem neuen Besitzer gehört. Zum einen muss es einen notariell beglaubigten Kaufvertrag geben, dann muss eine notariell beurkundete Einigung über den Eigentumsübergang vorliegen und außerdem muss der neue Eigentümer in das Grundbuch eingetragen und der alte Eigentümer gestrichen werden. Das Grundbuch wird beim örtlich zuständigen Amtsgericht geführt. Es ist ein öffentliches Verzeichnis von Grundstücken, in welchem die Eigentumsverhältnisse eingetragen werden. Ein Eigentümer kann seine Immobilien auch als Sicherheiten einsetzen - beispielsweise, wenn er einen Kredit aufnimmt. Dann kann der Kreditgeber sich als Sicherheit in das Grundbuch eintragen lassen bis der Kredit getilgt wurde.